Nach langen Debatte über Entgelterhöhungen für Ärzt:innen und Reformdetails hat die Regierung nun im Ministerrat den Eltern-Kind-Pass fixiert. Ein Beschluss im Nationalrat ist im Juni geplant.
Der Gesetzentwurf zum neuen Eltern-Kind-Pass wurde nach einer Begutachtungsphase nun im Ministerrat beschlossen. Im Juni folgt der Beschluss im Nationalrat. Der Mutter-Kind-Pass ist seit seiner Einführung 1974 ein essentieller Bestandteil bei der Früherkennung und rechtzeitigen Behandlung von Krankheiten bei Müttern und ihren Neugeborenen. Mit dem Eltern-Kind-Pass-Gesetz setze die Bundesregierung dieses Erfolgsprojekt nun fort, teilt das Gesundheitsministerium mit. Bis 2026 werde der Umfang der Leistungen nicht nur erweitert, sondern auch um eine digitale Variante ergänzt. Mit Jänner 2024 heißt das Vorsorgeprogramm zudem offiziell Eltern-Kind-Pass.
Der bisherige Mutter-Kind-Pass trägt ab Jänner 2024 nicht nur einen neuen Namen, sondern wird bis 2026 auch deutlich ausgebaut und digitalisiert. In den kommenden Jahren wird das Vorsorgeprogramm um eine Vielzahl zusätzlicher Leistungen erweitert: Umfasst sind davon ein Gesundheitsgespräch zu Beginn der Schwangerschaft, eine zweite, freiwillige Hebammenberatung vor der Geburt sowie eine Elternberatung. Auch ein zusätzliches Hörscreening für Neugeborene, ein zusätzlicher Ultraschall sowie ergänzende Laboruntersuchungen können in Anspruch genommen werden. Zudem wird das Leistungsspektrum um eine Ernährungs- und Gesundheitsberatung für Schwangere, Stillende oder junge Eltern ergänzt. Zudem wird der neue Eltern-Kind-Pass auch eine Informationsplattform enthalten, auf der Informationen über Familienleistungen, psychische Gesundheit, Gesundheitsförderung und Prävention (z.B. Frühe Hilfen), Familienberatungsstellen oder Elternbildung dargestellt werden. (red)