Die restriktiven Schutzmaßnahmen gegen SARS-CoV-2 in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe werden gelockert. Kommende Woche soll dazu ein runder Tisch stattfinden.
Das Ziel sei „eine Balance zwischen dem Schutz der Gesundheit und dem Recht auf Unversehrtheit sowie dem Recht auf soziale Kontakte, Familie und persönliche Bewegungsfreiheit“, sagte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) am Samstag. Aus diesem Grund entwickle das Gesundheitsministerium Empfehlungen für die schrittweise Öffnung der verschiedenen Teile des Gesundheitssystems für Besucher; jene für die Krankenanstalten und Einrichtungen der Behindertenhilfe liegen bereits vor. Da Krankenanstalten, Reha-Einrichtungen und Sanatorien besonders vulnerabel sind, sind Anschober zufolge alle Lockerungsmaßnahmen „mit großer Vorsicht zu setzen“. So ist etwa – bis auf Ausnahmen – nur ein Besucher pro Patient erlaubt.
Im Bereich der Behindertenhilfe zählen Menschen dann zur Hochrisikogruppe, wenn mit ihrer Behinderung ein besonderes gesundheitliches Risiko verbunden ist. Das Sozialministerium hat daher Empfehlungen zur Lockerung der COVID-19-bedingten Einschränkungen in den Einrichtungen und Programmen der Behindertenhilfe der Länder erarbeitet. Diese Empfehlungen wurden mit den Bundesländern und auch mit Vertretern der Behindertenorganisationen abgestimmt. Auch die Schutzmaßnahmen für die Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, für die während Corona besondere Besuchsregelungen gelten, werden gelockert. Mitte kommender Woche wird im Sozialministerium ein Runder Tisch mit Vertretern aus dem Pflege- und Behindertenbereich stattfinden, bei dem unter Berücksichtigung der unterschiedlichsten Expertisen Öffnungsvorschläge für beide Bereiche in verschiedenen möglichen Szenarien entwickeln werden sollen. (red)