Nach einem VfGH-Entscheid in Sachen Ärzteausbildung wandern mit Jahreswechsel einige Zuständigkeiten von der Ärztekammer zu den Bundesländern.
Lang hat es gedauert, aber in letzter Minute reagieren die Koalitionsparteien auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), demzufolge die behördlichen Zuständigkeiten für ärztliche Ausbildungsstätten ab 2023 von der Ärztekammer auf die Landeshauptleute übergehen. Die neuen Regelungen sollen der Sicherstellung einer geordneten und transparenten Vollziehung dienen und beruhen auf den wesentlichen Verhandlungsergebnissen zwischen Gesundheitsministerium, Ländern und Österreichischer Ärztekammer, wie ÖVP und Grüne festhalten und zuletzt auch Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) betonte. Doch so einig ist man sich nicht, die Ärztekammer kritisiert die gesetzlichen Änderungen und schießt sich auf ÖVP-Gesundheitssprecher Josef Smolle ein.
Konkret geht es etwa um die notwendigen Voraussetzungen zur Anerkennung als Ausbildungsstätte, die Einsetzung einer Kommission für die ärztliche Ausbildung, anlass- und stichprobenbezogene Visitationen durch die Landesbehörden und die Informationspflichten der Ärztekammer. Laut Grünen sind die Regelungen sehr detailliert ausgefallen, um Streitigkeiten zwischen Ärztekammer und Ländern zu vermeiden. Durch die Aufnahme von Gruppenpraxen und selbstständigen Ambulatorien in das Anerkennungsregime sollen künftig außerdem mehr potenzielle Ausbildungsstätten für eine fachärztliche Ausbildung zur Verfügung stehen. Dies könne insbesondere bei „Mangelfächern“ wie etwa in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der psychotherapeutischen Medizin dazu beitragen, die Versorgung zu verbessern, argumentieren die Koalitionsparteien.
Die Ärztekammer lehnt die Novelle ab. Die Österreichische Ärztekammer habe die Bewilligung von Ausbildungsstellen jahrzehntelang mit unabhängiger Expertise und medizinischer Fach-Kompetenz abgewickelt. „Dass die Besetzung und die Qualitätskontrolle der Ärzte-Ausbildungsstellen jetzt durch die Länder gemanagt werden, kann man einfach nicht gutheißen! Im Sommer 2021 hat der Nationalrat mit seinem damaligen Beschluss die schlechteste aller Lösungen auf den Weg gebracht – und dieser ist leider trotz unserer immer wieder geäußerten Bedenken nicht mehr verlassen worden“, kritisiert Harald Mayer, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der angestellten Ärzte. „Ich bin erschüttert, dass ein ehemaliger Universitäts-Rektor einer Medizin-Uni dagegen nichts unternommen hat. Die Ausbildung unserer Ärztinnen und Ärzte schlittert damit in einen absehbaren, selbst gemachten Qualitätsverlust, der verhindert werden hätte können, wenn sich erfahrene Leute wie Josef Smolle dagegen energisch gewehrt hätten“, ärgert sich Mayer. (rüm)