Gesundheitsministerin Brigitte Zarfl wertet mittels Verordnung die Aufgaben der Schulärzte auf. Die Ärztekammer begrüßt das, fordert aber vor allem von den Ländern eine Erhöhung der Bezahlung.
Seit Jahrzehnten übernehmen Schulärzte bei den jährlichen Untersuchungen auch Aufgaben der Gesundheitsvorsorge. Durch eine neue Verordnung soll dafür künftig auch eine explizite Rechtsgrundlage geschaffen werden. Ein entsprechender Entwurf wurde nun vorgelegt. Konkret sollen damit auch Schutzimpfungen, deren Dokumentation sowie Kontrolle des Impfstatus und Impfberatung als Aufgabe von Schulärzten definiert und so Rechtssicherheit hergestellt werden, wie es in der Aussendung der Ministerin heißt. Außerdem sollen die Mediziner bei der Bekämpfung von Infektionskrankheiten und Projekten zur Gesundheitsförderung mitwirken.
Weitere Neuerung: Schulärzte sollen regelmäßig stichprobenartig relevante Gesundheitsdaten der Schüler – etwa Gewicht und Körpergröße – erheben und dokumentieren dürfen, die für die Gesundheit der gesamten Bevölkerung relevant sind. Karl Forstner, Leiter des ÖÄK-Schulärzte-Referates und Präsident der Salzburger Ärztekammer, begrüßt diese Erhebung und Auswertung gesundheitsrelevanter Daten durch Schulärzte: „So können endlich frühzeitig Maßnahmen gesetzt werden, etwa wenn es um den Kampf gegen Adipositas im Kindes- und Jugendalter geht. Mit geringem Aufwand kann hier eminent wichtiges empirisches Material von hohem epidemiologischen Wert erhoben werden.“ Auch die Definition der Aufgabe von Schulärzten bei Schutzimpfungen, der Kontrolle des Impfstatus und der Impfberatung wird vom ÖÄK-Referat begrüßt, sagt die Referentin Gudrun Weber.
Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres verknüpft mit der Aufwertung auch die Forderung nach einer besseren Bezahlung der Schulärzte vor allem durch die Bundesländer. Während der Bund hier als Dienstgeber beliebter sei, hinke vor allem Wien noch nach, sagt Szekeres. (rüm)