Die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) hat mitten im Lockdown begonnen, gestundete Beiträge einzumahnen. Das betrifft auch manche Gesundheitsberufe und Gesundheitsbetriebe.
Es gehe „vor allem“ um die Beträge, die schon vor Ausbruch der Corona-Pandemie fällig gewesen wären, versicherte SVS-Obmann Peter Lehner im Gespräch mit dem „Kurier“. Aber es sei Zeit, „die Wirtschaft ein Stück weit ins normale Leben zurückzuführen“. Die SVS wolle niemanden in die Insolvenz treiben und suche nach individuellen Lösungen. Das könnten neuerliche Stundungen, Ratenzahlung oder die Senkung der Beitragsgrundlage sein, nur als „letzte Konsequenz“ folge ein Insolvenzantrag. Man wolle zwar keine Pleitewelle auslösen, aber doch für jene Firmen, die nicht mehr wirtschaftlich weitergeführt werden können, Klarheit schaffen. Insolvenzen ewig zu verschleppen würde die ganze Wirtschaft schädigen.
Die Versicherten dürften nicht übersehen, dass es um ihre Pensionsbeiträge gehe, auch wenn deren Ausfall erst 20 Jahre später wirke. Die Stundungen der SVS belaufen sich laut aktuellsten verfügbaren Zahlen auf 167 Millionen Euro, mehr als doppelt so viel wie 2019. Heuer erwartet die SVS ein Defizit von 19,6 Millionen Euro, bis 2024 gibt es eine Prognose von 30,2 Millionen Euro, so Lehner. Uneinbringliche Stundungen sollte allerdings der Staat refundieren. Grundsätzlich habe die SVS rund 400 Millionen Euro an Rücklagen und sehe sich gut in der Lage, die Kosten aus der Coronakrise zu tragen. Allerdings sei nicht absehbar, wie es weitergeht mit der Krise, daher seien auch hohe Rücklagen nötig. Leistungskürzungen oder Beitragserhöhungen schließt Lehner aus. (red/APA)