Wahlärzt:innen müssen ab Juli Rechnungen bei der Krankenkasse einreichen, wenn Patient:innen das wünschen. Die Sozialversicherung bereitet dafür neue IT-Systeme vor.
In der Sozialversicherung läuft derzeit die Umstellung auf die Abrechnung von Wahlarztrechnungen. Wie berichtet müssen Wahlärzt:innen ab Juli Rechnungen bei der Krankenkasse einreichen, wenn Patient:innen das wünschen. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) wertet dies als „gute Geschichte in Richtung mehr Servicequalität“, wie Generaldirektor Bernhard Wurzer am Donnerstag zur APA sagte. Für die Patient:innen werde durch die elektronische Einreichung die Bearbeitung schneller, um dann 80 Prozent des jeweiligen Kassentarifs zurückzubekommen. Ziel sei es, den Wert auf zwei Wochen zu drücken, derzeit seien es drei bis vier, teilweise auch deutlich mehr.
Und auch für die Wahlärzt:innen, die dafür das bereits bestehende System „WAH Online“ verwenden müssen, sei es ein Asset. Konkret soll es zwei mögliche Services geben, hört man aus dem Dachverband: eine Arzt-Softwareschnittstelle, die es schon gibt und von der Softwareindustrie angeboten wird und ein Webformular, wo Ärzt:innen die Rechnungen selbst hochladen können. Einschränkung: Es wird eine Bagatellgrenze beim Jahresumsatz geben, unter der sich nur sporadisch tätige Ärzt:innen nicht mit dem Abrechnungssystem belasten und sich auch nicht um die Einbindung in ihre Ordinationssoftware kümmern müssen. Wie hoch diese sein wird, ist aber noch nicht definiert, sondern noch Gegenstand von Verhandlungen mit der Ärztekammer. Würde sie bei 15.000 Euro analog zur Registrierkassenpflicht angesetzt, wären gut 90 Prozent aller Fälle abgedeckt, so Wurzer.
Die Ausgaben der ÖGK für wahlärztliche Leistungen betrugen im Jahr 2022 rund 184 Millionen Euro, das sind 6,6 Prozent der Aufwendungen für den niedergelassenen ärztlichen Bereich. Wie viele Menschen ihre Rechnungen aber nicht einreichen ist unbekannt. In Summe gab die ÖGK zuletzt 2,8 Milliarden Euro für Leistungen der Vertrags- und Wahlärzte aus. Nicht notwendig ist für das neue System die Nutzung der e-Card beim Wahlarzt. Doch auch hier wird – wie im Vorjahr beschlossen – nachgebessert: Ab 1. Jänner 2025 werden sie an die e-Card angebunden, und auch die Nutzung der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA wird den Wahlärzt:innen ab dann vorgegeben. Der Roll-out dafür läuft, zuständig ist der Dachverband der Sozialversicherungsträger. (red)