Ende April ist ein Schlüsseltag für die Gesundheitsreform. Dann zeigt sich, ob die Vereinbarungen mit den Ländern und Kassen halten – in der Bundes-Zielsteuerungskommission.
„Wir haben jetzt die Grundvoraussetzung geschaffen, aber wenn man in der Umsetzung nicht dranbleibt, geht das nicht“, sagte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) am Dienstag beim „C 3-Business Talk“ im Interview mit C3-Geschäftsführer Thomas Prantner und PULS 4-Moderatorin Johanna Setzer. Hinter den Kulissen wird eifrig an der Umsetzung der Reform in der Bundes-Zielsteuerungskommission (B-ZK) gearbeitet. Denn ihr kommt eine zentrale Rolle zu, verwaltet sie doch in Hinkunft gemeinschaftlich den Einsatz der Gelder und kann entsprechend gestalten. Bei der Umsetzung der Reform soll wie berichtet ein Fokus auf der Erweiterung der Angebote im kassenärztlichen Bereich sowie bei den Primärversorgungseinheiten liegen, wobei seit der Änderung der rechtlichen Grundlagen und vor allem seit der Beseitigung der Vetomöglichkeit der Ärztekammer ein Gründungsboom eingesetzt habe, sagte Rauch. Doch er ortet weiterhin Partikularinteressen bei Stakeholdern: „Jetzt versuchen manche über den Umweg Zielsteuerungsvertrag noch Sand ins Getriebe reinzubringen. Deshalb muss man dranbleiben. Es ist eben noch nicht alles fertig.“
Das betrifft auch das viel diskutierte Bewertungsboard für neue, innovative und teure Therapien, wobei Rauch erneut unterstrich, dass damit vor allem mehr Transparenz geschaffen werden soll. Bisher habe jedes Krankenhaus eigene Verhandlungen mit Pharmaunternehmen geführt, die zudem völlig intransparent abgelaufen seien und der Vertraulichkeit unterliegen. Außerdem würden nur fachkundige Vertreter:innen aus den Bereichen Humanmedizin und Pharmazie im Gremium sitzen, das außerdem nur Empfehlungen aussprechen könne. Kritiker:innen befürchten allerdings, dass künftig vor allem ökonomische und nicht mehr medizinische Argumente im Vordergrund stehen werden. Allerdings steht auch hier noch eine wichtige Entscheidung an – jene über die Geschäftsordnung des Bewertungsboards. Rauch dazu: „Die Letztentscheidung bezüglich der Arzneimittel liegt weiterhin beim behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin. Und das wird auch in der Geschäftsordnung festgeschrieben. Ich glaube, es ist ein gutes Instrument, mit dem alle zufrieden sein werden, wenn wir die Geschäftsordnung so hinbekommen.“
Um die Ziele der Gesundheitsreform 2013 umzusetzen, einigten sich damals Bund, Länder und Sozialversicherung auf einen ersten Bundes-Zielsteuerungsvertrag für den Zeitraum bis Ende 2016 zur Planung, Organisation und Finanzierung der österreichischen Gesundheitsversorgung. Der zweite Zielsteuerungsvertrag auf Bundesebene für die Jahre 2017 bis 2021 wurde in der Pandemie verlängert. Jetzt steht der dritte Vertrag an. Die B-ZK selbst ist ein Organ der Bundesgesundheitsagentur (BGA). Der B-ZK kommt in der Umsetzung der Zielsteuerung-Gesundheit auf Bundesebene eine zentrale Rolle zu. Dem Gremium gehören Vertreter:innen des Bundes, und der Sozialversicherung sowie der Länder an. Beschlüsse werden einvernehmlich gefasst. Die BGA ist ein öffentlich-rechtlicher Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Geschäftsführung dem Gesundheitsministerium obliegt. (rüm)