ÖGK-Arbeitnehmervertreter, Arbeiterkammer und Gesundheitsberufe diskutieren über die bessere Nutzung von Daten zur Behandlung von Long Covid. Die Verknüpfung von Datenbanken ist umstritten.
Bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) gab es in den vergangenen zwölf Monaten 46.000 Krankenstände wegen Long Covid, sagte ÖGK-Obmann Andreas Huss bei einer Pressekonferenz. Ein Drittel der Menschen, die mit einer Covid-19 Erkrankung auf einer Intensivstation lagen, sind laut internationalen Daten dauerhaft wegen Long Covid arbeitsunfähig, berichtete Wolfgang Panhölzl von der Arbeiterkammer Wien. Ebenso könne ein Drittel der Betroffenen ein Jahr nach der Infektion zumindest teilweise Tätigkeiten in der Arbeit oder im Privaten nicht allein bewältigen. Weil die Hausärzte ihre Diagnosen nicht in die elektronische Gesundheitsakte (ELGA) eintragen müssen, und die epidemiologischen Datenbanken nicht miteinander verknüpft werden können, sind in Österreich die Folgen von Long Covid kaum abschätzbar, sagten die Experten.
„In Österreich ist es nicht möglich, solche Dinge zu eruieren, weil die entsprechenden Datenbanken nicht miteinander verknüpft sind“, erklärte Panhölzl: „Deshalb wiederhole ich die lange gestellte Forderung, dass man die Sozialversicherungs- und Krankenanstaltsdaten mit dem epidemiologischen Meldesystem verknüpft.“ Die vernetzte Datenlandschaft solle für Forschungszwecke „natürlich nach den Richtlinien des Datenschutzes“ zur Verfügung stehen, meint Panhölzl. Huss: „In Deutschland müssen die niedergelassenen Ärzte Long Covid nach dem internationalen Codierungssystem melden, in Österreich herrscht hier Aufholbedarf.“ Die ÖGK habe einen Fragebogen zum Long Covid Symptom-Screening entwickelt, der derzeit österreichweit an die Patienten verteilt wird. Damit wolle man besser erfassen, wie viele Menschen betroffen sind und unter welchen Symptomen sie leiden.
„Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten und wertvollsten Daten, die es gibt“, betont Johannes Steinhart, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte: „Daher kann man im Umgang mit ihnen gar nicht vorsichtig genug vorgehen, besonders, wenn verschiedene Datenbanken miteinander verschnitten werden“, sagt Steinhart, der daher auch das Vorgehen der ELGA GmbH im Zusammenhang mit der Impfpflicht begrüßt. Die ELGA GmbH hat eine Datenschutzfolgeabschätzung erstellt, derzufolge es eine Unvereinbarkeit mit europäischen Datenschutzbestimmungen geben soll. (red/APA)