Der Nationalrat hat am Donnerstag Änderungen im Ärztegesetz beschlossen, die die Ärzteliste, die Ausbildung und die Qualitätssicherung betreffen. Die drohende Übertragung an die Bundesländer wurde eingebremst.
Es war eine Einigung in letzter Minute. Noch am Dienstagabend hat die Vollversammlung der Ärztekammer für Wien in einer einstimmig beschlossenen Resolution Parlament und Länder aufgefordert, dringend Lösungen im Sinne der Qualität der Gesundheitsversorgung in Österreich zu finden und nicht die Ärzteschaft und die Ärztekammern in ein administratives Chaos zu stürzen. Der Hintergrund: Mit 30. Juni 2021 ist der Vollzug der Führung der Ärzteliste, wo alle berufsberechtigten Ärzte gelistet sind, nicht mehr gesetzlich geregelt. Grund ist ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes, der eine alte Regelung aufgehoben hat. Bisher konnte aber zwischen Ländern, Bund und Ärzteschaft keine Neuregelung gefunden werden. Die Folge: statt einer einzigen funktionierenden Liste der berufsberechtigten Ärzte hätten in Zukunft in allen österreichischen Bezirken neue eigene Listen aufgebaut werden müssen. Beamte vor Ort hätten dann über die Eintragung in die Liste entschieden. Die Länder verknüpften zudem die Frage der Führung der Ärzteliste mit der Kompetenz der ärztlichen Ausbildung und der Qualitätssicherung der ärztlichen Ordinationen.
„Die Ärztekammer versteht das Anliegen der Länder, in die ärztliche Ausbildung mehr eingebunden zu werden, sie versteht aber nicht, wenn man der Österreichischen Ärztekammer diese Kompetenzen, die seit Jahrzehnten sachlich korrekt vollzogen werden, komplett entzieht und mit Steuergeldern neun neue unterschiedliche Strukturen aufbaut“, hieß es in der Resolution. Statt des gemeinsamen Anliegens, die ärztliche Ausbildung mit höchstmöglicher Qualität zu gestalten, bestehe die Gefahr eines Gegeneinanders von Ärzteschaft und Bundesländern, was für den Ruf der österreichischen Medizinerausbildung „absolut abträglich“ sei. Die Folge wären wohl neun verschiedene Systeme gewesen.
Am Donnerstagabend folgte dann doch noch ein Beschluss im Parlament auf der Basis einer Einigung. Mit breiter Mehrheit wurde eine Novelle zum Ärztegesetz beschlossen. Wie Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) erläuterte, wurde vor 35 Jahren im Ärztegesetz im Bereich der Ausbildung in Länderkompetenzen eingegriffen. Der VfGH hat die betreffenden Bestimmungen aufgehoben – seit mehr als einem Jahr wurde verhandelt. Fixiert wird nun, dass die Ausbildung generell im Verantwortungsbereich der Länder liegt. Man wolle aber verhindern, dass es neun unterschiedliche Ausbildungsrichtlinien gibt, betonten der Minister sowie der Gesundheitssprecher der Grünen, Ralph Schallmeiner. Daher werde die zentrale Koordination beim Ministerium bleiben.
Auch bei der Qualitätssicherung für den niedergelassenen Bereich, ein weiterer wesentlicher Punkt der gegenständlichen Novelle, bleibe die zentrale Regelung beim Ministerium. Hier habe eine totale Verländerung gedroht, erklärte Schallmeiner die langen Verhandlungen über diese Punkte. Auch Gabriela Schwarz von der ÖVP wies auf die Notwendigkeit hin, gerade im Bereich der Qualitätssicherung einen Weg gemeinsam mit den Bundesländern und der Ärztekammer zu finden. Die Einigung sei vor Kurzem gelungen, ergänzte Gesundheitsminister Mückstein. Es bestehe ein breiter politischer Wille, dafür eine gute Grundlage zu schaffen, so Mückstein, und deshalb werde man sich bis Ende 2022 Zeit lassen, um eingehend mit den Ländern, der Ärztekammer und der Sozialversicherung entsprechende Richtlinien zu erarbeiten. Der dritte Punkt betrifft die Führung der Ärzteliste. Diese ist wichtig, um festzustellen, wer Arzt bzw. Ärztin ist. Bei groben Verletzungen kann die Erlaubnis entzogen werden, den Beruf auszuüben. Künftig bleibt die Liste bei der ÖÄK, die Länder erhalten aber Dateneinsicht. Die An- und Aberkennung von Ausbildungsstellen bleibt vorerst bei der ÖÄK. (rüm)