Die Ärztekammer fordert weiter vehement, dass niedergelassene Ärzte darüber informiert werden sollen, wer in ihrer Umgebung mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert ist. In Vorarlberg erhalten Ärzte dieses Informationen nun offenbar bereits.
Für Unverständnis bei der Ärzteschaft sorgt der am Freitag im Nationalrat erfolgte Beschluss, wonach die jeweiligen Bürgermeister Information über mit Covid-19 infizierte Menschen erhalten können, nicht jedoch die behandelnden Ärzte. Diese Entscheidung setze sowohl Ärzte als auch Patienten einem erhöhten Infektionsrisiko aus, kritisierte Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres. Coronatests werden im Auftrag der Gesundheitsbehörde, also von Bezirks- beziehungsweise Landesgesundheitsämtern, durchgeführt. Im Falle einer positiven Testung erlassen die Bezirksverwaltungsbehörden die Bescheide zur Quarantäne. Diese Behörden waren bislang per Gesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet gewesen.
Nun hat der Nationalrat per Gesetz eine Lockerung der Geheimhaltungsverpflichtung beschlossen: Die jeweiligen Bürgermeister erhalten die Information über infizierte Menschen, wenn und soweit es zur Versorgung dieser Personen mit notwendigen Gesundheitsdienstleitungen oder mit Waren oder Dienstleistungen des täglichen Bedarfs unbedingt notwendig ist. „Wir haben schon vor zwei Tagen vehement gefordert, dass auch Ärztinnen und Ärzte während der Coronakrise entsprechend informiert werden“, betont Szekeres. Informationen über den Infiziertenstatuts seien essenziell, um den betroffenen Patienten eine adäquate Behandlung und ein entsprechendes Monitoring anbieten zu können. Zudem schützten die Informationen die betroffenen Ärzte sowie andere sich in Betreuung befindende Patienten vor einer Ansteckung mit Covid-19. Szekeres fordert vom Gesetzgeber raschest eine entsprechende Erweiterung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmung. Zum Beispiel sollten die Bürgermeister die Information an die behandelnden Ärztinnen und Ärzte weitergeben müssen. Genau das passiert offenbar schon in Vorarlberg, berichten dortige Ärzte. (red)
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