Mit dem Ende der Maskenpflicht ab 1. Juni endet auch die telefonische Krankmeldung. Die ÖGK will ein neues telemedizinisches Angebot ausbauen, die Ärztekammer lehnt das ab.
Mit dem Wegfall der Maskenpflicht läuft auch die telefonische Krankmeldung aus, die coronabedingt bis 31. Mai befristet war. Nun ist ein Streit über die Zukunft zwischen Österreichischer Gesundheitskasse (ÖGK) und Ärztekammer entbrannt. Man habe die Möglichkeit zur telefonischen Krankmeldung mit Beginn der Pandemie zum Schutz der Patient:innen sowie der niedergelassenen Ärzt:innen rasch ermöglicht und immer wieder verlängert, heißt es aus der ÖGK. Der deutliche Rückgang der Infektionszahlen erlaube nun eine Rückkehr zur persönlichen ärztlichen Betreuung. Weil die Möglichkeit von allen Seiten sehr geschätzt worden sei, will die Krankenversicherung digitale Services ausbauen. Damit Versicherte von ihrem Recht auf ärztliche Diagnose und persönliche Behandlung Gebrauch machen können, hat die ÖGK der Österreichischen Ärztekammer einen Entwurf über telemedizinische Behandlung übermittelt, um künftig auch eine digitale Krankschreibung zu ermöglichen. Von der Ärztekammer kommt allerdings Widerstand.
Die Ärztekammer will aber die telefonische Krankmeldung noch beibehalten. Nur weil die Pandemie anscheinend eine Pause einlege, sei das kein Grund, dieses sinnvolle Werkzeug so überstürzt über Bord zu werfen, betonte Johannes Steinhart, Wiener Kammer-Chef und ÖÄK-Vizepräsident sowie Obmann der Kurie der niedergelassenen Ärzt:innen, in einer Aussendung. Er sieht den „ÖGK-Wirtschaftskammerflügel“ am Werk, dem er Misstrauen gegenüber den Versicherten attestiert. Die ÖGK will eine Krankschreibung per Videokonsultation in den Gesamtvertrag verankern. Wichtig sei dabei etwa eine gesicherte Verbindung. Das könne über das von der ÖGK entwickelte Modell „visit-e“ oder auch ein gleichwertiges System erfolgen. Außerdem müsse der oder die Versicherte bereits dem Vertragspartner bekannt sein. Die Videokrankschreibung sei technisch noch unausgereift, meint hingegen Steinhart: „Der Vorschlag ist also völlig unbrauchbar und wird nur Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzte, die eine zuverlässige Abwicklung gewohnt sind, verwirren und verärgern.“ (rüm)