Am Freitagvormittag ist es soweit: Der Verfassungsgerichtshof wird seine Entscheidungen zu den zahlreichen Klagen gegen die Sozialversicherungsreform von ÖVP und FPÖ verkünden.
Beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) geht es Schlag auf Schlag. Nachdem die Höchstrichter am Mittwoch weite Teile des türkis-blauen Sicherheits- beziehungsweise Überwachungspakets aufgehoben haben, steht nun ein weiteres Prestigeprojekt der früheren ÖVP-FPÖ-Regierung am Prüfstand: Am Freitagvormittag verkünden die Verfassungsrichter ihre Entscheidung zur Fusion der Sozialversicherungen. Aufgrund des großen Interesses sogar via Livestream auf der VfGH-Website.
Insgesamt liegen dem Verfassungsgerichtshof 14 Beschwerden gegen die Reform vor. Eingebracht haben die Anträge Vertreter der Krankenkassen, der Arbeiterkammern, der Dienstnehmer sowie die SPÖ über ihre Bundesratsfraktion. Die Verfassungsbeschwerden richten sich nicht nur gegen die Fusion der Gebiets- und Betriebskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ab 1. Jänner 2020, Arbeitnehmervertreter bekämpfen auch ihre Entmachtung in der neuen Mega-Krankenkasse. Die Beschwerdeführer sehen darin, aber auch in vielen anderen Punkten einen Verstoß gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Selbstverwaltung. Auch dass die Bezahlung der lohnabhängigen Abgaben und der Sozialversicherungsbeiträge künftig ausschließlich von der Finanzverwaltung und nicht mehr von den Kassen selbst geprüft werden soll, ist Teil der Beschwerden. Im Oktober hat sich der Verfassungsgerichtshof bereits in einer zweitägigen öffentlichen Verhandlung mit der Causa befasst. Das Erkenntnis des Höchstgerichts verkündet Vizepräsident Christoph Grabenwarter, der das Gericht seit der Berufung von Präsidentin Brigitte Bierlein zur Bundeskanzlerin leitet, am Freitag um 10:30 Uhr. (APA/red)