Eine lange diskutierte Verordnung für den niedergelassenen Bereich wurde nun kundgemacht. Sie regelt wichtige Aufgaben der Schulärzte über die schulischen Belange hinaus und stellt die Grundlage im Bereich des Impfwesens klar.
Das in Österreich etablierte Schularztwesen sei ein seit Jahrzehnten gut entwickeltes System, sagt Gesundheitsministerin Brigitte Zarfl. Schulärzte würden in Verbindung mit den jährlichen Untersuchungen im Rahmen des Schulwesens auch einige Aufgaben der Gesundheitsvorsorge für die schulbesuchende Jugend besorgen. Durch eine neue Verordnung wird nun eine explizite Rechtsgrundlage für die Durchführung von Impfungen durch Schulärzte geschaffen. „Mit dieser Verordnung schaffen wir eine Rechtsgrundlage für Impfungen durch Schulärztinnen und Schulärzte. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Durchimpfungsrate und können die schulbesuchenden Kinder und Jugendliche zukünftig besser vor Infektionskrankheiten wie zum Beispiel Masern schützen“, betonte Zarfl.
Mit der Verordnung wird der rechtliche Rahmen geschaffen, dass Schulärzte Impfungen durchführen können. Die Impfungen selbst werden durch das seit 1997 bestehende Impfprogramm finanziert. In diesem Zusammenhang trägt der Bund derzeit 16 Millionen Euro – das sind zwei Drittel der Gesamtkosten für die Impfstoffe. Distribution sowie Verabreichung der Impfstoffe werden von den Bundesländern und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger übernommen. Diese Vereinbarung zum kostenfreien Impfprogramm decke somit sämtliche Kosten ab, heißt es aus dem Ministerium. Die Möglichkeit, die Impftätigkeit im Rahmen des kostenfreien Kinderimpfprogrammes an Amtsärzte oder andere Ärzte zu übertragen, bleibt weiterhin bestehen. Der vom Gemeindebund verlangte Konsultationsmechanismus zur Schulärzte-Verordnung wurde von diesem nach Überarbeitung der Verordnung zurückgezogen. Die Gemeinden hatten befürchtet, dass die Kosten bei ihnen hängen blieben. (red)