Die zahlreichen Corona-Schutzmaßnahmen sorgen auch bei der Volksanwaltschaft für ein erhöhtes Beschwerdeaufkommen. Man rät den Bürgern, zuerst die Rechtsmittel auszuschöpfen.
Obwohl die Volksanwälte während des Lockdowns nur eingeschränkt Beschwerden entgegennehmen durften, sind bisher 281 Fälle zu Corona-Maßnahmen eingelangt und man rechnet mit einem „erheblichen Anstieg“, wie Volksanwalt Werner Amon bei der Präsentation des Jahresberichts am Mittwoch sagte. Die Beschwerden betrafen alle Bereiche: Strafen und Anzeigen, den Härtefonds, die Quarantänebestimmungen, die Ein- und Ausreisen und vieles mehr. Die drei Volksanwälte Werner Amon, Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz haben in der Coronakrise „auch unter besonderen Bedingungen gearbeitet“. Es habe keine Sprechtage gegeben, Besuche im Haus in der Wiener Innenstadt waren nicht erlaubt, schilderte Amon. Gleichzeitig durften auch sie keine Alten- und Pflegeheime, Jugend- und Kindereinrichtungen sowie Justizanstalten und Polizeianhaltezentren besuchen, ergänzte Achitz und kritisierte, dass das Gesundheitsministerium bis heute keine Richtlinien vorgegeben habe, unter denen man wieder Kontrollen in diesen Einrichtungen durchführen dürfe.
Die Beschwerden bezüglich COVID-19 betreffen die Anwendung von Verordnungen des Gesundheitsministers, Besuchsverbote in Alters- und Pflegeheime, Ausgehverbote, die Quarantänebestimmungen sowie die Ein- und Ausreisebestimmungen. Was Strafen von Polizei, Magistrats- und Bezirksverwaltungsbehörden betrifft, sei die Volksanwaltschaft erst dann zuständig, wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind, erklärte Achitz. Bei diesbezüglichen Beschwerden rate man daher den Bürgern, zuerst die Rechtsmittel auszuschöpfen. Auffällig sind laut Rosenkranz vermehrte Beschwerden über die scharfen Kontrollen von österreichischen Staatsbürgern bei der Einreise ins Land. Amon und Achitz betonten, dass die Situation in Hinblick auf die Einhaltung der Menschenrechte schwierig sei, man aber trotz Lockdown ein „scharfes Auge auf die Einhaltung der Menschenrechte“ habe. (red)