Wahlarztabrechnung: Einigung in letzter Sekunde

Ordination Praxis Hausarzt 3© pixabay

Die Kostenerstattung nach einem Wahlarztbesuch kann doch mit 1. Juli starten. Ministerium, ÖGK und Ärztekammer haben sich geeinigt. Relatus kennt die Details.

Die Kostenerstattung für die nach einem Wahlarztbesuch von den Patient:innen bezahlten Rechnungen wird ab 1. Juli 2024 noch doch wie geplant digitaler. Künftig müssen Wahlärzt:innen die Kostenerstattung bei der Österreichischen Gesundheitskasse, BVAEB und SVS über die Softwarelösung WAH-Online elektronisch einreichen und nicht die Patient:innen selbst. Die Details wurden nun zwischen Gesundheitsministerium, ÖGK und ÖÄK vereinbart. Von der Regelung sind jene Wahlärzt:innen betroffen, die mehr als 300 unterschiedliche Patient:innen im Jahr betreuen. Auf diese Weise können 80 Prozent der bei der ÖGK eingereichten Wahlarztrechnungen direkt elektronisch übermittelt und so auch schnell bearbeitet werden. Die Lösung bringt ein Entgegenkommen an die Ärztekammer, weil man die Schranke zur verpflichtenden Abrechnung nicht bei einer Grenze von 15.000 Euro gezogen hat. Das hätte nämlich rund 90 Prozent aller eingereichten Wahlarztrechnungen betroffen.

„Im Zuge der Gesundheitsreform stärken wir den niedergelassenen Bereich in den kommenden Jahren deutlich. Wir schaffen neue Kassenstellen und erhöhen die Zahl der Primärversorgungszentren“, sagte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) am Donnerstag. Mit der direkten Abrechnung von Wahlarztrechnungen mit der Krankenversicherung schaffe man kurzfristig eine zusätzliche Erleichterung für Patient:innen. Ab 2026 würden Wahlärzt:innen zusätzlich an das e-Card-System und die ELGA angebunden, um eine lückenlose Dokumentation der individuellen Krankengeschichte zu ermöglichen.“

Edgar Wutscher, Vizepräsident der österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzt:innen betonte: „Die getroffene Vereinbarung bringt sowohl für Patientinnen und Patienten, aber auch für Ärztinnen und Ärzte Klarheit. Wir wissen um die große Bereitschaft unter den Wahlärztinnen und Wahlärzten, ihre Patientinnen und Patienten dabei zu unterstützen, schneller zu ihrer Rückerstattung zu kommen. Denn als niedergelassene Ärztinnen und Ärzte steht für uns immer der optimale Service für unsere Patientinnen und Patienten im Vordergrund – im Wahlarztbereich genauso wie im Kassenbereich.“ (rüm)