Das Institut für Höhere Studien hat die Entwicklung der Einkünfte von niedergelassenen Ärzt:innen analysiert. Damit klärt sich die Frage, ob Wahlärzt:innen besser verdienen als Kolleg:innen mit Kassenvertrag.
Frauen verdienen weniger Geld als ihre männlichen Kollegen, Wahlärzt:innen weniger als Ärzt:innen mit Kassenvertrag und Ärzt:innen mit Hausapotheke wesentlich mehr als jene ohne. Das geht aus neuesten Daten des Instituts für Höhere Studien (IHS) hervor, das im Auftrag des Dachverbands der Sozialversicherungsträger (DVSV) die Entwicklung der Einkünfte von niedergelassenen Ärzt:innen in den Jahren 2015 bis 2022 untersucht hat. Eines der Erkenntnisse: Im direkten Vergleich der Ärzt:innengruppen – Vertragsärzt:innen mit Verträgen bei allen Kassen und Wahlärzt:innen – zeigen sich bei den Medianeinkünften deutliche Unterschiede. Im Jahr 2022 verdienten Ärzt:innen mit Verträgen bei allen Kassen im Median mit 201.306 Euro knapp doppelt so viel wie Wahlärzt:innen. „Der Kassenvertrag ist damit finanziell sehr attraktiv, in Zukunft soll der teilweise große Unterschied zwischen den Ärzte-Fachgruppen weiter verringert werden“, betonte Andreas Huss, Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger. Die Medianeinkünfte aller Wahlärzt:innen – also ausschließlich selbstständig tätige Wahlärzt:innen sowie selbstständig und gleichzeitig unselbständig tätige Wahlärzt:innen zusammengefasst – betrugen im Jahr 2022 100.849 Euro.
Weitere zentrale Faktoren für die Höhe der Einkünfte sind laut Studie außerdem das Geschlecht, die Fachgruppenzugehörigkeit und der Standort der Praxis. Die Einkünfte von Vertragsärztinnen machten 2022 nur 74,7 Prozent der Einkünfte ihrer männlichen Kollegen aus. In absoluten Zahlen verdienten Frauen 2022 im Median 170.906 Euro, Männer 228.711 Euro. Ärzt:innen in den technischen Fächern Labor und Pathologie erzielten 2022 die mit weitem Abstand höchsten Einkünfte, gefolgt von Ärzt:innen im Fachbereich Radiologie. Die dritthöchsten Einkünfte verzeichneten Mediziner:innen in der Fachgruppe Innere Medizin. Dahingegen befanden sich Ärzt:innen im Fachgebiet Kinderheilkunde beziehungsweise Allgemeinmediziner:innen eher am unteren Ende der Einkünfteskala – beides mehrheitlich weibliche Fachrichtungen.
Laut Thomas Czypionka, Studienleiter des IHS, zeigte die Analyse außerdem, dass Vertragsärzt:innen auf dem Land im Median höhere Einkünfte erzielen als in urbanen Gebieten. Vertragsärzt:innen auf dem Land erzielten 2022 im Median 206.902 Euro, in städtischen Gebieten hingegen 190.815 Euro. Die höchsten Werte wurden im intermediären Bereich mit 214.117 Euro verzeichnet. Für Huss ein Zeichen, dass Landpraxen durchaus „finanziell attraktiv“ sind. Bei Wahlärzt:innen zeigte sich ein gegenteiliges Bild: Ihre Medianeinkünfte waren in städtischen Gebieten mit 102.582 Euro höher als am Land (94.341 Euro). Untersucht wurde auch welchen Einfluss das Vorhandensein einer Hausapotheke auf die Höhe der Einkünfte hat. Allgemeinmediziner:innen mit Verträgen bei allen Kassen und Hausapotheke verzeichneten 2022 mit einem Median von 263.854 Euro deutlich höhere Einkünfte als jene ohne Hausapotheke, der Median der Einkünfte betrug hier 189.104 Euro.
Bei den in der Studie ausgewiesenen Einkünften der Ärzt:innen sind Ausgaben für Personal (eventuell auch Familienmitglieder), Betriebskosten, Sozialversicherungsbeiträge und EDV-Kosten abgezogen, es sind nur noch Steuern zu entrichten. Es handelt sich damit nicht um Umsätze, sondern um ausgewiesene persönliche Einkommen der Ärzt:innen. (kagr)