Jetzt ist es fix: In der Woche der Nationalratswahl starten die Verfassungsrichter mit der Prüfung der Kassenreform. Am 8. Oktober gibt es eine öffentliche Verhandlung. Damit wackelt der pünktliche Start der Fusion.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat den Zeitplan für die Prüfung der Organisationsreform der Sozialversicherung vorgelegt. Und je nach Urteil, das er fällt, könnte das die Umsetzung der Reform ordentlich durcheinanderwirbeln. Insgesamt liegen den Verfassungsrichtern 13 Gesetzesprüfungsanträge vor. Die Beratungen über die Reform von ÖVP und FPÖ beginnen am 23. September, am 8. Oktober findet eine öffentliche mündliche Verhandlung statt. Danach gehen die Beratungen weiter, auch ein weiterer Verhandlungstermin sei möglich, hieß es am Dienstag in einer Aussendung.
Die Anträge richten sich unter anderem gegen die Fusion der Gebietskrankenkassen und der Betriebskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Auch die Neugestaltung der Verwaltungskörper der Sozialversicherungsträger und die Einführung eines Eignungstests für deren Mitglieder, die Neuregelung der staatlichen Aufsicht über die Sozialversicherungsträger sowie die Zusammenführung der Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge beim Bundesministerium für Finanzen werden kritisiert. Die Antragsteller sehen insbesondere einen Verstoß gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Selbstverwaltung.
Antragsteller sind die SPÖ-Bundesratsfraktion, die Kärntner, Oberösterreichische, Steiermärkische und Tiroler Gebietskrankenkasse, die Betriebskrankenkassen voestalpine Bahnsysteme, Kapfenberg, Zeltweg und Mondi, die Arbeiterkammern Tirol und Vorarlberg, der Betriebsrat der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse, der Österreichische Seniorenrat, das Landesgericht Linz als Arbeits- und Sozialgericht, mehrere Versicherte sowie 113 Mitglieder der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, die in die Verwaltungskörper von Sozialversicherungsträgern entsendet worden sind.
Beobachter sehen unterschiedliche Szenerien für ein Urteil, das vermutlich erst im November fällt: verlangt der VfGH nur Änderungen bei den Spielregeln, wie den Eignungstests der Funktionäre, läuft die Umsetzung der Reform wie geplant weiter. Gibt es Änderungen bei der Priorität der Gremien zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer können diese bis zu einer gesetzlichen Korrektur der Reform keine verbindlichen Beschlüsse fassen. Experten fürchten, dass in diesem Fall eine Änderung erst im Laufe des ersten Quartals 2020 erfolgen kann. Theoretisch könnte man bis dahin die Funktionszeit der alten Gremien verlängern. Auch dafür benötigt es aber einen Gesetzesbeschluss, der vor dem 31.12. in Kraft treten muss. In diesem Fall würde beispielsweise auch die Funktionszeit des Hauptverbandsvorsitzendem Alexander Biach verlängert. (rüm/APA)